Eheschließung und Partnerschaft

Zuständig für die standesamtlichen Trauungen ist Frau Mag. Juliana Eckerstorfer/Zimmer 8

Standesamtliche Trauung anmelden

Wenn Sie sich entschlossen haben standesamtlich zu heiraten, bestellen Sie beim Standesamt das sogenannte „Aufgebot“      (= Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit).

Gültigkeit des Aufgebots

Das Aufgebot kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin bestellt werden. Gerne können Sie schon zuvor einen Termin für die standesamtliche Trauung reservieren. Kontaktieren Sie dazu das Standesamt der Marktgemeinde St. Michael.

Trauzeugen

Mittlerweile sind keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie mit Trauzeugen heiraten möchten, beachten Sie, dass dieser volljährig sein muss.

Erforderliche Dokumente

a. Volljährige, bisher unverheiratete österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger benötigen:
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschafts-Nachweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. Ingenieurin
b. Minderjährige, bisher unverheiratete österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger benötigen zusätzlich zu a.:
  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündig-Erklärung
  • Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters

c. Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die bereits verheiratet waren, benötigen zusätzlich zu a.:

  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung) bzw. Sterbeurkunde

 

d. Ausländische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger:

Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Bitte fragen Sie dazu direkt beim Standesamt St. Michael an.

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Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.


Eingetragene Partnerschaft

Seit 2010 besteht die Möglichkeit für gleichgeschlechtige Paare eine „Eingetragene Partnerschaft“ bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu begründen. Seit 01. April 2017 können Sie sich auch an das Standesamt der Marktgemeinde St. Michael wenden.

Voraussetzung

  • beide müssen volljährig sein
  • beide dürfen nicht eng miteinander verwandt sein
  • beide dürfen nicht mit einer anderen Person in einer aufrechten „Eingetragenen Partnerschaft“ oder Ehe verbunden sein
  • bei nicht voll geschäftsfähigen Personen ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreter oder des Gerichts notwendig
Eine eingetragene Partnerschaft kann nur unter persönlicher und gleichzeitiger Anwesenheit beider Partnerschaftswerberinnen/Partnerschaftswerber in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde begründet werden.

 

Für weitere Fragen zur eingetragenen Partnerschaft wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Bezirksverwaltungsbehörde oder an das Standesamt der Marktgemeinde St. Michael.

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