Zuständig für die standesamtlichen Trauungen ist Frau Mag. Juliana Eckerstorfer/Zimmer 8.
Wenn Sie sich entschlossen haben standesamtlich zu heiraten, bestellen Sie beim Standesamt das sogenannte „Aufgebot“ (= Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit).
Das Aufgebot kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin bestellt werden. Gerne können Sie schon zuvor einen Termin für die standesamtliche Trauung reservieren. Kontaktieren Sie dazu das Standesamt der Marktgemeinde St. Michael.
Mittlerweile sind keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie mit Trauzeugen heiraten möchten, beachten Sie, dass dieser volljährig sein muss.
c. Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die bereits verheiratet waren, benötigen zusätzlich zu a.:
d. Ausländische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger:
Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.
Seit 2010 besteht die Möglichkeit für gleichgeschlechtige Paare eine „Eingetragene Partnerschaft“ bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu begründen. Seit 01. April 2017 können Sie sich auch an das Standesamt der Marktgemeinde St. Michael wenden.
Für weitere Fragen zur eingetragenen Partnerschaft wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Bezirksverwaltungsbehörde oder an das Standesamt der Marktgemeinde St. Michael.