Seit 01. März 2026 fördert das Land Steiermark den Ankauf sanierungsbedürftiger Eigenheime sowie deren anschließende thermische Sanierung mit Sanierungskonzept. Wichtig: Das Gebäude muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes kaufen und danach thermisch sanieren. Es gelten Einkommensgrenzen für den gemeinsamen Haushalt.
Die Förderung umfasst:
- Landesdarlehen bis zu 80.000 € für den Ankauf des Eigenheims (abhängig von Personenanzahl und Einkommen im gemeinsamen Haushalt)
- Nicht rückzahlbaren Zuschuss für die thermische Sanierung von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 24.000 € (bis 27.000 € bei nachwachsenden Rohstoffen)
Förderungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Weitere Details finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
Richtlinie Große Eigenheimsanierung 2026.pdf LINK


