Reisepass und Personalausweis

Zuständig für den Reisepass/Personalausweis ist Herr Ing. Martin Mayer.

Reisepass

Für Erwachsene

Alter Reisepass vorhanden:

  • Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
  • Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:

  • Personalausweis (max. 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
  • Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Ein anderer amtlicher Lichtbildausweis ist vorhanden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden weitere Dokumente benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung/Namensschreibweise/Geburtsort oder ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/ Partnerschaftsurkunde, Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei Eintragung des akademischen Grades
    Verleihungsurkunde
    Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

 

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Kosten:

Reisepass € 75,90

Expresspass: € 100,00

Ein-Tages-Expresspass:  € 220,00

 
Für Minderjährige unter 18 Jahren

Alter Reisepass der minderjährigen Person vorhanden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers (Mutter/Vater)
  • Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
  • Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis der minderjährigen Person vorhanden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers (Mutter/Vater)
  • Personalausweis (max. 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
  • Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Ein anderer amtlicher Lichtbildausweis ist vorhanden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers (Mutter/Vater)
  • Geburtsurkunde der minderjährigen Person
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der minderjährigen Person
  • Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Der Nachweis der Vertretungsbefugnis kann auf folgende Arten erbracht werden:

  • Heiratsurkunde der Eltern bei aufrechter Ehe oder
  • Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß
    § 177 Abs. 2 ABGB oder
  • vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge oder
  • pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung gemäß § 177 Abs. 3 ABGB oder
  • durch einen mit einem  Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss oder
  • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde inklusive beglaubigter Übersetzung oder
  • Antragsstellung durch Dritte: Schriftliche Vollmacht und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers
  • Antragsstellung durch mündigen Minderjährigen (zwischen 14 und 18 Jahren): Mündliche (Anwesenheit)/schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (ev. in Verbindung mit einem Nachweis der Obsorge) sowie Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweisen der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters. Des Weiteren wäre die Identität der mündigen Minderjährigen/des mündigen Minderjährigen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, ist der Identitätsnachweis durch eine Zeugin/einen Zeugen zu erbringen, die/der sich selbst mit einem amtlichen Lichtbildauswies legitimieren muss.

Gegebenenfalls werden weitere Dokumente benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung/Namensschreibweise/Geburtsort oder ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/ Partnerschaftsurkunde, Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Kosten:

  • Bis zum bzw. am 2. Geburtstag
    Normale Zustellung bei Erstausstellung: gebührenfrei
    Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung: € 30,00
    Expresszustellung: € 45,00
    Ein-Tages-Expresspass: € 165,00
  • Nach dem 2. Geburtstag
    Normale Zustellung: € 30,00
    Expresszustellung: € 45,00
    Ein-Tages-Expresspass: € 165,0
  • Ab dem 12. Geburtstag:
    Normale Zustellung: 75,90
    Expresszustellung: € 100,00
    Ein-Tages-Expresspass: € 220,00

 

Hier können Sie das Antragsformular downloaden.

 



Personalausweis

Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder der Wohnsitzgemeinde.

 

Alter Personalausweis vorhanden:

  • Alter Personalausweis
  • Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Personalausweis, aber ein Reisepass vorhanden:

  • Reisepass (max. 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
  • Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Ein anderer amtlicher Lichtbildausweis ist vorhanden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

 

Gegebenenfalls werden weitere Dokumente benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung/Namensschreibweise/Geburtsort oder ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/ Partnerschaftsurkunde, Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei Eintragung des akademischen Grades
    Verleihungsurkunde
    Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

 

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Bei einem Diebstahl wird eine inländische Diebstahlanzeige benötigt und beim Verlust des Personalausweises ist eine mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

 

Kosten:

Der Personalausweis kostet € 61,50.

 

Hier können Sie das Antragsformular downloaden.

Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.