Für Erwachsene
Alter Reisepass vorhanden:
- Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:
- Personalausweis (max. 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Ein anderer amtlicher Lichtbildausweis ist vorhanden:
-
Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden weitere Dokumente benötigt:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei Unklarheiten zur Namensführung/Namensschreibweise/Geburtsort oder ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/ Partnerschaftsurkunde, Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
- Bei Eintragung des akademischen Grades
Verleihungsurkunde
Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Kosten:
Reisepass € 75,90
Expresspass: € 100,00
Ein-Tages-Expresspass: € 220,00
Für Minderjährige unter 18 Jahren
Alter Reisepass der minderjährigen Person vorhanden:
Kein Reisepass, aber ein Personalausweis der minderjährigen Person vorhanden:
-
Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers (Mutter/Vater)
- Personalausweis (max. 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
-
Nachweis der Vertretungsbefugnis
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Ein anderer amtlicher Lichtbildausweis ist vorhanden:
-
Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers
(Mutter/Vater)
- Geburtsurkunde der minderjährigen Person
- Staatsbürgerschaftsnachweis der minderjährigen Person
- Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
-
Nachweis der Vertretungsbefugnis
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Der Nachweis der Vertretungsbefugnis kann auf folgende Arten erbracht werden:
-
Heiratsurkunde der Eltern bei aufrechter Ehe oder
-
Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß
§ 177 Abs. 2 ABGB oder
-
vor Gericht geschlossene
rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge oder
-
pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung gemäß § 177 Abs. 3 ABGB oder
-
durch einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss oder
-
Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde inklusive beglaubigter Übersetzung
oder
-
Antragsstellung durch
Dritte: Schriftliche
Vollmacht und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers
-
Antragsstellung durch mündigen Minderjährigen
(zwischen 14 und 18 Jahren): Mündliche (Anwesenheit)/schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (ev. in Verbindung mit einem Nachweis der Obsorge)
sowie Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweisen der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters. Des Weiteren wäre die Identität der mündigen Minderjährigen/des mündigen
Minderjährigen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, ist der Identitätsnachweis durch eine Zeugin/einen Zeugen zu erbringen, die/der sich selbst mit einem
amtlichen Lichtbildauswies legitimieren muss.
Gegebenenfalls werden weitere Dokumente benötigt:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei Unklarheiten zur Namensführung/Namensschreibweise/Geburtsort oder ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/ Partnerschaftsurkunde, Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Kosten:
-
Bis zum bzw. am 2. Geburtstag
Normale Zustellung bei Erstausstellung: gebührenfrei
Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung: € 30,00
Expresszustellung: € 45,00
Ein-Tages-Expresspass: € 165,00
-
Nach dem 2. Geburtstag
Normale Zustellung: € 30,00
Expresszustellung: € 45,00
Ein-Tages-Expresspass: € 165,0
-
Ab dem 12. Geburtstag:
Normale Zustellung: 75,90
Expresszustellung: € 100,00
Ein-Tages-Expresspass: € 220,00
Hier können Sie das Antragsformular
downloaden.