Mitzubringen sind:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweise und Heiratskunde der Eltern
(bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
- Gebühren bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei, alle übrigen € 48,10
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Frau Waltraud Pfeilstöcker zur
Verfügung.