Aufgrund der Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige kann für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses um Gewährung eines Baukostenzuschusses angesucht werden.
Höhe der Förderung:
Einmalig € 582,00
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung am 13.06.2018, Ergänzungsbeschluss vom 22.09.2021 beschlossen, einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung (in Selbstbauweise oder durch befugte Firmen), die im Sinne der Richtlinien der Energieberatungsstelle Steiermark entsprechen, von
zu gewähren.
Erforderliche Unterlagen:
Nachweis über den Einbau, Rechnung und Einzahlungsbestätigung
Wer kann ansuchen:
Eigentümer, Mieter oder Pächter von Gebäuden im Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Michael i. O.
Höhe der Förderung:
Einmalig € 350,00