Fundamt
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.Fundamt
Fundgegenstand 17/2026: Jacke
Fundgegenstand 11/2026: Collegeblock
Fundgegenstand 8/2026: Bargeld
Fundgegenstand 6/2026: Schlüsselbund
Fundgegenstand 4/2026: Mobiltelefon
Fundgegenstand 1/2026: einzelner Schlüssel