Kundmachungen
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen. Die Marktgemeinde St. Michael in Obersteiermark schreibt die Stelle als MitarbeiterIn für die Finanzverwaltung (m/w/d) aus. Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher zur Verwendung als Trinkwasser geeignet. Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher zur Verwendung als Trinkwasser geeignet. Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher zur Verwendung als Trinkwasser geeignet. Rechnungsabschluss 2025 Beschluss: 16.03.2026 Im Europaschutzgebiet Nr.5 Obere Mur finden im Jahr 2026 im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Kartierungen von Lebensräumen und Amphibien statt. Mit den fachspezifischen Erhebungen wurde die Firma Kanzlei KOFLER Umweltmanagement beauftragt. Die Erhebungen beginnen in den nächsten Tagen und werden bis ca. Anfang Oktober dauern. Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen: Weitere Informationen zum Brauchtumsfeuer 2026 finden Sie hier.Fundamt
Fundgegenstand 19/2026: Schlüsselbund
Fundgegenstand 17/2026: Jacke
Fundgegenstand 11/2026: Collegeblock
Fundgegenstand 8/2026: Bargeld
Fundgegenstand 6/2026: Schlüsselbund
Fundgegenstand 4/2026: Mobiltelefon
Sonstiges
Wiederholungsprüfung der Aufsichtsjägerprüfung
Übung des Bundesheeres 17.08. - 20.08.2026
ÖBB - Erhaltungsarbeiten August / September 2026
Stellenausschreibung: MitarbeiterIn für die Finanzverwaltung (m/w/d)
Hochgebirgslandelehrgang Sommer 2026 24.08. bis 04.09.2026
Trinkwasseruntersuchung - Auwald/Kirchgasse/Ruthenenweg 21.10.2026
Trinkwasseruntersuchung - Hochbehälter Lainsach 16.04.2026
Trinkwasseruntersuchung - Quellenweg, 12. Februar-Straße 16.04.2026
Abfuhrplan 2026
Verordnung
Kanalabgabenordnung
Abfallabfuhrordnung
Wassergebührenordnung
RA2025
Lärmschutzverordnung
Friedhofsordnung
Grabgebührenordnung 2025
Wasserleitungsordnung
Kanalabgabenordnung
Abfuhrordnung
BHLN - Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald
Geflügelpest-Verordnung 2007 - 1. Novelle 2023
Kundmachung
ÖEK-Änderung 4.04 sowie FWP-Änderung 4.07 "Horn-Holzlagerplatz"
ESG Nr5 Obere Mur Information Kartierung 2026
Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Kundmachung gem. § 13 Abs. 1, 2 und 5 AVG und § 86b BAO
Kundmachung: GR-Sitzungsplan 2026