Sonstiges
Information zur Energieberatung Der Heizkostenzuschuss des Landes in der Höhe von € 340,00 kann bis 26.02.2027 in unserer Servicestelle/Gemeindeamt beantragt werden. Damit die Entlastungen über die aktuelle Heizperiode hinauswirken, können Sie die kostenlose Energieberatung des Landes Steiermark, insbesondere der „Beratung gegen Energiearmut“, in Anspruch nehmen. So lassen sich gezielt Einsparungspotenziale erheben und laufende Energiekosten effektiv senken. Dies dient sowohl der Energie- als auch der Budgeteffizienz! Umfassende Informationen rund um das Energiesparen finden Sie unter: www.energieberatung.steiermark.at Dort können Sie auch direkt einen Termin vereinbaren. Die Energieberatung des Landes Steiermark ist unter der Nummer 0316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at erreichbar. Damit Reisende und Güter pünktlich und sicher auf der klimafreundlichen Schiene unterwegs sein können, benötigen unsere Bahnstrecken einen regelmäßigen Service. Um das Zugfahren ruhiger und leiser zu gestalten, finden Erhaltungsarbeiten im Bereich Pernegg bis Leoben Hauptbahnhof und Leoben Hauptbahnhof bis St. Peter-Freienstein im Zeitraum 19.10. bis 22.10.2026 statt. Wir versuchen, die Unannehmlichkeiten für Sie als Anrainer:in so gering wie möglich zu halten. Während der Arbeiten kann es trotzdem zu Lärmentwicklung kommen. Schleifarbeiten können vereinzelt Funken verursachen, die routinemäßig dazugehören. Um den Bahnbetrieb nicht zu stören, arbeiten wir in Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Diese Arbeiten haben keine Auswirkungen auf den Fahrplan. Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich bitte per E-Mail an infra.kundenservice@oebb.at. Informationen zu den Baumaßnahmen der ÖBB-Infrastruktur finden Sie auch unter infrastruktur.oebb.at. Haussammlung im Oktober 2026 und Friedhofsammlung anlässlich der Totengedenktage 2026 Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher zur Verwendung als Trinkwasser geeignet. Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher zur Verwendung als Trinkwasser geeignet. Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.Sonstiges
Information zur Energieberatung
ÖBB INFRA - Erhaltungsarbeiten Oktober 2026
Auswirkungen für Sie
Allerheiligensammlung 2026 inkl. Richtlinien für die Sammlungen
Ausbildungskurse für Hundehalter
Wiederholungsprüfung der Aufsichtsjägerprüfung
Trinkwasseruntersuchung - Auwald/Kirchgasse/Ruthenenweg 21.10.2026
Trinkwasseruntersuchung - Hochbehälter Lainsach 16.04.2026
Trinkwasseruntersuchung - Quellenweg, 12. Februar-Straße 16.04.2026
Abfuhrplan 2026