Ab sofort startet die Frühaufsicht nicht nur organisatorisch, sondern ist auch rechtlich abgesichert: Mit einer Vereinbarung zwischen Eltern und der Marktgemeinde St. Michael schaffen wir klare Rahmenbedingungen, Verlässlichkeit und Transparenz.
- Die Frühaufsicht findet weiterhin ab 07:00 Uhr bis 15 Minuten (Aufsichtspflicht Schule) vor dem Unterrichtsbeginn statt.
- Das Angebot ist freiwillig von der Gemeinde organisiert – eine gesetzliche Pflicht besteht nicht.
- Mit der Frühaufsichtsvereinbarung setzen wir den ersten Schritt für eine rechtliche Grundlage.
- Die Eltern werden von der Marktgemeinde St. Michael i.O. mit einem Schreiben verständigt.
- Die neue Frühaufsichtsvereinbarung wird nächste Woche von den Mitarbeiterinnen der Nachmittagsbetreuung ausgehändigt.
Viele Eltern sind bereits früh im Berufsalltag gefordert – gerade für Alleinerziehende ist dieses Angebot eine wertvolle Unterstützung. Dass wir die Frühaufsicht nun auf eine offizielle Basis stellen, unterstreicht unseren Anspruch, St. Michael als „Familienfreundliche Gemeinde“ aktiv zu leben und unsere Kinder zu schützen bzw. abzusichern.