Sonstiges

Information zur Energieberatung

Information zur Energieberatung

 

 

Der Heizkostenzuschuss des Landes in der Höhe von € 340,00 kann bis 26.02.2027 in unserer Servicestelle/Gemeindeamt beantragt werden.

 

Damit die Entlastungen über die aktuelle Heizperiode hinauswirken, können Sie die kostenlose Energieberatung des Landes Steiermark, insbesondere der „Beratung gegen Energiearmut“, in Anspruch nehmen.

 

So lassen sich gezielt Einsparungspotenziale erheben und laufende Energiekosten effektiv senken. Dies dient sowohl der Energie- als auch der Budgeteffizienz!

 

Umfassende Informationen rund um das Energiesparen finden Sie unter:

 

www.energieberatung.steiermark.at

 

Dort können Sie auch direkt einen Termin vereinbaren.

 

Die Energieberatung des Landes Steiermark ist unter der Nummer 0316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at erreichbar.

 

Energieberatung Steiermark.pdf Dateigröße: 521 KB

ÖBB INFRA - Erhaltungsarbeiten Oktober 2026

Damit Reisende und Güter pünktlich und sicher auf der klimafreundlichen Schiene unterwegs sein können, benötigen unsere Bahnstrecken einen regelmäßigen Service.


Auswirkungen für Sie

 

Um das Zugfahren ruhiger und leiser zu gestalten, finden Erhaltungsarbeiten im Bereich Pernegg bis Leoben Hauptbahnhof und Leoben Hauptbahnhof bis St. Peter-Freienstein im Zeitraum 19.10. bis 22.10.2026 statt.

Wir versuchen, die Unannehmlichkeiten für Sie als Anrainer:in so gering wie möglich zu halten. Während der Arbeiten kann es trotzdem zu Lärmentwicklung kommen.

 

Schleifarbeiten können vereinzelt Funken verursachen, die routinemäßig dazugehören. Um den Bahnbetrieb nicht zu stören, arbeiten wir in Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Diese Arbeiten haben keine Auswirkungen auf den Fahrplan.

 

Haben Sie noch Fragen?

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an infra.kundenservice@oebb.at.

Informationen zu den Baumaßnahmen der ÖBB-Infrastruktur finden Sie auch unter infrastruktur.oebb.at.

 

50706_19.10.-22.10.2026.pdf Dateigröße: 240 KB

Kundmachung

Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr

Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen:

  1. 50 m zu Gebäuden;
  2. 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;
  3. 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;
  4. 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.

 

Weitere Informationen zum Brauchtumsfeuer 2026 finden Sie hier.

BVB_ST_LN_20230321_24.pdf Dateigröße: 137 KB

Fundamt

Fundgegenstand 19/2026: Schlüsselbund

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.

Fundgegenstand 17/2026: Jacke

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.

Verordnung