Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Sonstiges
Information zur Energieberatung
Information zur Energieberatung
Der Heizkostenzuschuss des Landes in der Höhe von € 340,00 kann bis 26.02.2027 in unserer Servicestelle/Gemeindeamt beantragt werden.
Damit die Entlastungen über die aktuelle Heizperiode hinauswirken, können Sie die kostenlose Energieberatung des Landes Steiermark, insbesondere der „Beratung gegen Energiearmut“, in Anspruch nehmen.
So lassen sich gezielt Einsparungspotenziale erheben und laufende Energiekosten effektiv senken. Dies dient sowohl der Energie- als auch der Budgeteffizienz!
Umfassende Informationen rund um das Energiesparen finden Sie unter:
www.energieberatung.steiermark.at
Dort können Sie auch direkt einen Termin vereinbaren.
Die Energieberatung des Landes Steiermark ist unter der Nummer 0316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at erreichbar.
ÖBB INFRA - Erhaltungsarbeiten Oktober 2026
Damit Reisende und Güter pünktlich und sicher auf der klimafreundlichen Schiene unterwegs sein können, benötigen unsere Bahnstrecken einen regelmäßigen Service.
Auswirkungen für Sie
Um das Zugfahren ruhiger und leiser zu gestalten, finden Erhaltungsarbeiten im Bereich Pernegg bis Leoben Hauptbahnhof und Leoben Hauptbahnhof bis St. Peter-Freienstein im Zeitraum 19.10. bis 22.10.2026 statt.
Wir versuchen, die Unannehmlichkeiten für Sie als Anrainer:in so gering wie möglich zu halten. Während der Arbeiten kann es trotzdem zu Lärmentwicklung kommen.
Schleifarbeiten können vereinzelt Funken verursachen, die routinemäßig dazugehören. Um den Bahnbetrieb nicht zu stören, arbeiten wir in Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Diese Arbeiten haben keine Auswirkungen auf den Fahrplan.
Haben Sie noch Fragen?
Wenden Sie sich bitte per E-Mail an infra.kundenservice@oebb.at.
Informationen zu den Baumaßnahmen der ÖBB-Infrastruktur finden Sie auch unter infrastruktur.oebb.at.
Allerheiligensammlung 2026 inkl. Richtlinien für die Sammlungen
Haussammlung im Oktober 2026 und Friedhofsammlung anlässlich der Totengedenktage 2026
Ausbildungskurse für Hundehalter
Wiederholungsprüfung der Aufsichtsjägerprüfung
Trinkwasseruntersuchung - Auwald/Kirchgasse/Ruthenenweg 21.10.2026
Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher
zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.
Trinkwasseruntersuchung - Hochbehälter Lainsach 16.04.2026
Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher
zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.
Trinkwasseruntersuchung - Quellenweg, 12. Februar-Straße 16.04.2026
Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.
Abfuhrplan 2026
Kundmachung
Heizkostenzuschuss 2026/2027 des Landes Steiermark
Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen:
- 50 m zu Gebäuden;
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;
- 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;
- 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.
Weitere Informationen zum Brauchtumsfeuer 2026 finden Sie hier.
Kundmachung gem. § 13 Abs. 1, 2 und 5 AVG und § 86b BAO
Kundmachung: GR-Sitzungsplan 2026
Fundamt
Fundgegenstand 19/2026: Schlüsselbund
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.
Fundgegenstand 17/2026: Jacke
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.
Verordnung
Kanalabgabenordnung
Abfallabfuhrordnung
Wassergebührenordnung
RA2025
Rechnungsabschluss 2025
Beschluss: 16.03.2026