Kundmachung NTVA2026 + MFP
KUNDMACHUNG
Der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2026, in Verbindung mit dem mittelfristigen Finanzplan, liegt in der Zeit vom 01. September 2026 bis 15. September 2026 während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt St. Michael in Obersteiermark zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, steht es frei, innerhalb der Auflagefrist gegen den Voranschlag schriftliche Einwendungen beim Gemeindeamt einzubringen.
Dokumente
- MFP zum 1. NTVA 2026 Entwurf - signiert.pdf Dateigröße: 3,1 MB
- 1.NTVA 2026_Entwurf - signiert.pdf Dateigröße: 5,8 MB