Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Fundamt
Fundgegenstand 19/2026: Schlüsselbund
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.
Fundgegenstand 17/2026: Jacke
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.
Fundgegenstand 11/2026: Collegeblock
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.
Fundgegenstand 8/2026: Bargeld
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.
Fundgegenstand 6/2026: Schlüsselbund
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.
Fundgegenstand 4/2026: Mobiltelefon
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.
Sonstiges
Wiederholungsprüfung der Aufsichtsjägerprüfung
Übung des Bundesheeres 17.08. - 20.08.2026
- In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des Österreichischen Bundesheeres, werden von 17.08.2026 bis 20.08.2026 ca. 200 Soldaten mit 10 Räder- und 4 Luftfahrzeugen im Raum St. Michael - Kammern/Dirnsdorf - Kobenz/Oberfarrach - St. Marein/Feistritz - St. Margarethen/Knittelfeld/Glein eine Übung durchführen.
- Bei dieser Übung ist der Einsatz von tief fliegenden militärischen Luftfahrzeugen sowie von Landungen im Übungsraum vorgesehen.
- Sammeln von Munition und Munitionsteilen ist gefährlich. NICHT BERÜHREN! Bitte Meldung an die nächste Polizeiinspektion erstatten.
- Anmerkung: Gefechtshandlungen mit Knallmunition werden im Hartwald (östlich Seckau und in Dirnsdorf/Wetterkreuz durchgeführt.
ÖBB - Erhaltungsarbeiten August / September 2026
Stellenausschreibung: MitarbeiterIn für die Finanzverwaltung (m/w/d)
Die Marktgemeinde St. Michael in Obersteiermark schreibt die Stelle als MitarbeiterIn für die Finanzverwaltung (m/w/d) aus.
Hochgebirgslandelehrgang Sommer 2026 24.08. bis 04.09.2026
Trinkwasseruntersuchung - Auwald/Kirchgasse/Ruthenenweg 21.10.2026
Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher
zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.
Trinkwasseruntersuchung - Hochbehälter Lainsach 16.04.2026
Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher
zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.
Trinkwasseruntersuchung - Quellenweg, 12. Februar-Straße 16.04.2026
Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.
Abfuhrplan 2026
Verordnung
Kanalabgabenordnung
Abfallabfuhrordnung
Wassergebührenordnung
RA2025
Rechnungsabschluss 2025
Beschluss: 16.03.2026
Lärmschutzverordnung
Friedhofsordnung
Grabgebührenordnung 2025
Wasserleitungsordnung
Kanalabgabenordnung
Abfuhrordnung
BHLN - Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald
Geflügelpest-Verordnung 2007 - 1. Novelle 2023
Kundmachung
ÖEK-Änderung 4.04 sowie FWP-Änderung 4.07 "Horn-Holzlagerplatz"
ESG Nr5 Obere Mur Information Kartierung 2026
Im Europaschutzgebiet Nr.5 Obere Mur finden im Jahr 2026 im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Kartierungen von Lebensräumen und Amphibien statt.
Mit den fachspezifischen Erhebungen wurde die Firma Kanzlei KOFLER Umweltmanagement beauftragt. Die Erhebungen beginnen in den nächsten Tagen und werden bis ca. Anfang Oktober dauern.
Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen:
- 50 m zu Gebäuden;
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;
- 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;
- 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.
Weitere Informationen zum Brauchtumsfeuer 2026 finden Sie hier.