Fundamt

Fundgegenstand 19/2026: Schlüsselbund

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.

Fundgegenstand 17/2026: Jacke

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.

Fundgegenstand 11/2026: Collegeblock

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.

Fundgegenstand 8/2026: Bargeld

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.

Fundgegenstand 6/2026: Schlüsselbund

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.

Fundgegenstand 4/2026: Mobiltelefon

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde St. Michael i. O., Zimmer 7 bzw. 8, während der Amtszeiten abholen.

Sonstiges

Übung des Bundesheeres 17.08. - 20.08.2026

  1. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des Österreichischen Bundesheeres, werden von 17.08.2026 bis 20.08.2026 ca. 200 Soldaten mit 10 Räder- und 4 Luftfahrzeugen im Raum St. Michael - Kammern/Dirnsdorf - Kobenz/Oberfarrach - St. Marein/Feistritz - St. Margarethen/Knittelfeld/Glein eine Übung durchführen.
  2. Bei dieser Übung ist der Einsatz von tief fliegenden militärischen Luftfahrzeugen sowie von Landungen im Übungsraum vorgesehen.
  3. Sammeln von Munition und Munitionsteilen ist gefährlich. NICHT BERÜHREN! Bitte Meldung an die nächste Polizeiinspektion erstatten.
  4. Anmerkung: Gefechtshandlungen mit Knallmunition werden im Hartwald (östlich Seckau und in Dirnsdorf/Wetterkreuz durchgeführt.


Bekanntmachung GLE.pdf Dateigröße: 222 KB

Verordnung

Kundmachung

ESG Nr5 Obere Mur Information Kartierung 2026

Im Europaschutzgebiet Nr.5 Obere Mur finden im Jahr 2026 im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Kartierungen von Lebensräumen und Amphibien statt.

Mit den fachspezifischen Erhebungen wurde die Firma Kanzlei KOFLER Umweltmanagement beauftragt. Die Erhebungen beginnen in den nächsten Tagen und werden bis ca. Anfang Oktober dauern.

ESG_Nr5_Obere Mur_Information_Kartierung_2026.pdf Dateigröße: 2,1 MB

Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr

Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen:

  1. 50 m zu Gebäuden;
  2. 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;
  3. 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;
  4. 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.

 

Weitere Informationen zum Brauchtumsfeuer 2026 finden Sie hier.

BVB_ST_LN_20230321_24.pdf Dateigröße: 137 KB