Zuständig für die Strafregisterbescheinigung ist Herr Ing. Martin Mayer.
Die Strafregisterbescheinigung wurde früher auch Leumunds- oder Führungszeugnis genannt. Über diese Bescheinigung erhält man Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person. Man wird auch darüber informiert, wenn keine solchen Verurteilungen vorliegen.
Die Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person auf Ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Seit 1. Jänner 2014 kann euch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden, wenn diese
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