Strafregisterbescheinigung

Zuständig für die Strafregisterbescheinigung ist Herr Ing. Martin Mayer.

Was ist eine Strafregisterbescheinigung?

Die Strafregisterbescheinigung wurde früher auch Leumunds- oder Führungszeugnis genannt. Über diese Bescheinigung erhält man Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person. Man wird auch darüber informiert, wenn keine solchen Verurteilungen vorliegen.

Wer kann diese beantragen?

 Die Strafregisterbescheinigung kann nur der betreffenden Person auf Ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Wann wird eine Strafregisterbescheinigung für   Kinder- und Jugendfürsorge ausgestellt?

Seit 1. Jänner 2014 kann euch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden, wenn diese

  • zur Prüfung der Eignung für eine Anstellung für berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt, benötigt wird und
  • eine entsprechende Bestätigung des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bei Antragsstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
  • Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zusätzlich:
    vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.

Kosten

Für den Antrag

  • € 14,30

Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung

  • Zeugnisgebühr: € 14,30
    Diese Gebühr entfällt, wenn die Bescheinigung lediglich zur Vorlagen bei einer bestimmten Stelle dienen soll. (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde)
  • Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10

Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.