FÖRDERUNGEN

 

Klimaticket

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 21. September 2022 einen Kostenzuschuss für das Klimaticket beschlossen, für die Ausbezahlung ist die Einbringung dieses Formulars, welchem folgende Unterlagen beizulegen sind:
 
  • Kopie der Rechnung des KlimaTickets
  • Kopie der Einzahlungsbestätigung (von allen Ratenzahlungen)
  • Kopie des KlimaTickets mit Gültigkeitsdatum (Original)
 
 Alle Erläuterung zur Förderung erhalten Sie auf der Rückseite des Formulars.

Formular
Klimaticket

Bildungsbonus

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 17. März 2021 folgenden Bildungsbonus beschlossen:
 
  1. Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i. O. der Mittelschulen bekommen einen Bonus in der Höhe von EUR 100,00, wenn sie im Abschlusszeugnis (4. Klasse) mit ausgezeichnetem Erfolg oder einen Bonus in der Höhe von EUR 70,00, wenn sie mit gutem Erfolg beurteilt wurden. Der Bonus muss im selben Jahr, in dem der Abschluss erfolgte, beantragt werden.
  2. Alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i. O., die mit ausgezeichnetem Erfolg maturieren bzw. alle Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i.O., die ihre Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg absolvieren, bekommen als Zeichen der Anerkennung eine Bonuszahlung in der Höhe von EUR 100,00 bzw. bei einem guten Erfolg einen Bonus in der Höhe von EUR 70,00. Der Bonus muss im selben Jahr, in dem der Abschluss erfolgte, beantragt werden.
  3. Jeder Student/jede Studentin mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i. O. bekommen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und nach Nachweis eines gültigen Studienerfolges über 8 ECTS-Punkte im abgelaufenen Semester einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von EUR 75,00 pro Semester. Dieser Zuschuss muss für das Wintersemester bis längstens 31. Mai und für das Sommersemester bis längstens 31. Dezember eines jeden Jahres beantragt werden.
Formular
Bildungsbonus

Kostenzuschuss für das Fahrsicherheitstraining

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 13. September 2017 einen Kostenzuschuss für das Mehrphasentraining (Fahrsicherheitstraining) im Zuge der Führerscheinausbildung beschlossen.
 

Formular Fahrsicherheitstraining

Kostenzuschuss für Projektwoche/Schulwoche für Schüler:innen im In- und Ausland

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2023 für Schüler:innen ab der 5. Schulstufe bis zur Matura für Projektwoche/Schulwoche einen Kostenzuschuss beschlossen.

 

Alle Erläuterung zur Förderung erhalten Sie auf der Rückseite des Formulars.

 

Antrag um Zuschuss für Projektwoche_Schulwoche

 

 

 

 

Förderungen im Bereich Bauen & Wohnen

 

Baukostenzuschuss

Aufgrund der Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige kann für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses um Gewährung eines Baukostenzuschusses angesucht werden.
 
Höhe der Förderung:
Einmalig € 582,00
 

Förderung von Biomasse Heizungen, Wärmepumpen, Solar- & Photovoltaikanlagen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung am 13.06.2018, Ergänzungsbeschluss vom 22.09.2021 und vom 12.04.2024 beschlossen, einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung (in Selbstbauweise oder durch befugte Firmen), die im Sinne der Richtlinien der Energieberatungsstelle Steiermark entsprechen, von
  • Solarthermische Anlagen
  • Photovltaikanlagen
  • Wärmepumpen für Warmwasseraufbereitung
  • Wärmepumpe für Heizungsanlagen inkl. Warmwasseraufbereitung
  • Biomasse Heizungen
zu gewähren.
 
Erforderliche Unterlagen:
Nachweis über den Einbau, Rechnung und Einzahlungsbestätigung
 
Wer kann ansuchen:
Eigentümer, Mieter oder Pächter von Gebäuden im Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Michael i. O.
 
Höhe der Förderung:
  • Einmalig € 350,00 (gilt für Solarthermische Anlagen, Wärmepumpe für Warmwasseraufbereitung, Wärmepumpte für Heizungsanlagen inkl. Warmwasseraufbereitung und Biomasse Heizungen)
  • Einmalig 20% der Rechnungsumme, max. € 500,00 (gilt für Photovoltaikanlagen)

Formular Heizung, Wärmepumpe, Solarnlage, PV

 

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