Abgaben Bau und Wohnen

Bauabgaben

Anläßlich der Erteilung der Baubewilligung wird dem Bauwerber von der Abgabenbehörde eine Bauabgabe gemäß § 15 Stmk. Baugesetz vorgeschrieben.

 

 

Bei Zu- und Umbauten ist die Bauabgabe entsprechend der neugewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen.

 

  • Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je Quadratmeter und der Bruttogeschoßfläche. Dabei sind Erdgeschosse zur Gänze (100%), die übrigen Geschosse (Tiefgaragengeschosse, Keller, Obergeschosse, Dachgeschosse u. dgl.) zur Hälfte (50%) zu berechnen.
  • Der Einheitssatz beträgt EUR 11,40/m². Der Einheitssatz ist an den von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten Baukostenindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau oder an seine Stelle tretenden Index jährlich anzupassen, sofern die Indexzahl jeweils zum 1. Jänner einen Wert von zehn Prozent gegenüber dem Jahr der letzten Anpassung übersteigt. Ändert sich der Einheitssatz, so ist er auf einen ganzen Eurocent-Betrag zu runden.
  • Bei der Errichtung von Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sind für Geschoßflächen, die nicht dem Wohnen dienen, von der errechneten Bauabgabe nur 25 Prozent vorzuschreiben.
  • Die Vorschreibung der Bauabgabe entfällt:
    1.bei der Wiedererrichtung von Gebäuden für dasselbe Ausmaß;
    2.bei Nebengebäuden.

Kanalgebühren

Die Kanalgebühr richtet sich nach dem Verbrauch laut Wasserzähler und beträgt pro m³ Wasserverbrauch € 2,89 + 10 % MwSt. Für Haushalte ohne Wassermessung wird für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr ein Wasserverbrauch von 55 m³/Person und Jahr zugrunde gelegt.

Wassergebühren

Derzeit beträgt die Wassergebühr € 1,47 + 10 % MwSt. pro m³ in St. Michael.

Mülltonnen und  Müllabfuhrgebühr

Neuanlage oder Änderung von Mülltonnen müssen über das Gemeindeamt beantragt werden. Die Zustellung erfolgt durch die Firma Mayer GesmbH. Die Kosten für die Mülltonnen sind im Abfuhrpreis enthalten.