Neubau, Um- oder Zubau

Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem Stei­er­mär­ki­schen Bau­ge­setz.

Man unterscheidet:


Zuständige Stelle

 

Zimmer 2

 

Tel. Nr.: 03843 2244-215

E-Mail: 


Erforderliche Unterlagen

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick – je nach Art des Bauvorhabens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

 

Genaue Informationen erhalten Sie im Bauamt der Marktgemeinde St. Michael i. O..

 

Baubewilligungspflichtige Vorhaben (§19/§20 Stmk. Baugesetz)

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein befugter Planverfasser erforderlich.

 

Folgende Unterlagen benötigen Sie üblicherweise:

  • Ansuchen mit Unterschrift des Bauwerbers
  • amtliche Grundbuch-Abschrift (nicht älter als sechs Wochen)
  • Firmenbuchauszug, wenn Antragsteller eine juristische Person ist
  • Verzeichnis der Anrainer, die bis zu 30 Meter (6 Meter im vereinfachten Verfahren) von den Bauplatzgrenzen entfernt sind
  • Angaben über die Bauplatzeignung gemäß § 5 Stmk. Baugesetz
  • Projektunterlagen (zweifach):
    Lageplan Maßstab 1:1000
    Grundrisse Maßstab 1:100
    Schnitte Maßstab 1:100
    Ansichten Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung (zweifach)
  • Dichteberechnung in nachvollziehbarer Form
  • Energieausweis
  • Ansichten und Schnitte von geplanten Geländeveränderungen
  • Abwasserentsorgungsanlage (Grundriss, Schnitte und Lageplan)
  • Bruttogeschossflächenberechnung in überprüfbarer Form
  • Angabe des Bodenversiegelungsgrades in überprüfbarer Form
  • Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist
  • eventuell: brandschutztechnische Stellungnahme
  • zusätzlich bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen: positive Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes, Abteilung für Steiermark

 

 

Plandarstellung und technische Beschreibung sind zu unterfertigen von

  • den Bauwerbern
  • den Grundstückseigentümern oder Bauberechtigten
  • den befugten Planverfassern (inkl. Firmenstempel) der Unterlagen

 

Meldepflichtiges Vorhaben

Die Mitteilung muss enthalten:

  • die Grunstücksnummer
  • die Lage am Grundstück
  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens

Formulare

Bauansuchen

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Bauansuchen_nach_19_Stmk._BauG.pdf
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Bauansuchen im vereinfachten Verfahren

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Bauansuchen_im_vereinfachten_Verfahren_n
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Meldepflichtiges Vorhaben

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5_Mitteilung_nach____21_Stmk._BauG.pdf
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Abbruch von Gebäuden

Grundsätzlich unterliegen alle Abbruchvorhaben dem Steiermärkischen Baugesetz.

 

Man unterscheidet:

  • Abbruch von Gebäuden - Baubewilligungspflichtiges Vorhaben im vereinfachten Verfahren
    Gemäß § 20 Stmk. Baugesetz
  • Abbruch von eingeschoßigen Nebengebäuden bis 40 m2 Bruttogeschoß-Fläche (inkl. Außenwände) sowie bauliche Anlagen wie Schutzdächer oder Brücken - Meldepflichtiges Vorhaben
    Gemäß § 21 Stmk. Baugesetz

Zuständige Stelle

 

Zimmer 2

 

Tel. Nr.: 03843 2244-215

E-Mail:


Formular

Ansuchen um Abbruchbewilligung

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Abbruchansuchen_nach_20_Z_6_Stmk._BauG.d
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