Gilt im gesamten Gemeindegebiet von Sankt Michael in Obersteiermark
Das Füttern von wildlebenden Haustauben ist untersagt.
Auch das Auslegen von Futter oder Essensresten ist verboten.
Warum?
- Zur Vermeidung von Verschmutzungen
- Zum Schutz vor der Ausbreitung von Krankheiten
Bitte helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber und gesund zu halten!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!