AUS DEM GEMEINDEAMT – INFORMATION ZUR EINZUGSERMÄCHTIGUNG UND ZUSTELLUNG ÜBER ID AUSTRIA

Veröffentlicht am: 24.07.2025

Information zur Einzugsermächtigung

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die Marktgemeinde verpflichtet, für offene Forderungen, welche am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt sind, kostenpflichtige Mahnungen zuzustellen (0,5 % des eingemahnten Betrages, mind. € 3,00). 


Die Gefahr kostenpflichtige Mahnungen zu erhalten – und somit einen Mehrbetrag leisten zu müssen – können Sie mit einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) entgehen. Eine etwaige erteilte Ermächtigung können Sie auch jederzeit wieder entziehen.

Wenn Sie die beigefügte Einzugsermächtigung – sofern noch nicht bereits in der Marktgemeinde aufliegend – in der Gemeinde abgeben, kann die Marktgemeinde, die von Ihnen bestimmten Abgaben (z.B. alle Abgaben) automatisch am Fälligkeitsdatum von Ihrem angegebenen Konto abbuchen.

Rechnungen bekommen Sie selbstverständlich weiterhin in gewohnter Weise, ersparen sich aber die aktive Überweisung zur Begleichung der offenen Forderungen aufgrund der Einzugsmöglichkeit.


Die Marktgemeinde St. Michael in Obersteiermark berät Sie dazu gerne. Das Formular für die Einzugsermächtigung liegt in der Gemeinde auf und kann auch gerne gemeinsam ausgefüllt werden.


Hinweis zur elektronischen Zustellung via ID Austria

Wenn Sie bei ID Austria registriert sind, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass amtliche Dokumente und Rechnungen der Marktgemeinde in Ihrem elektronischen Postkorb (z. B. im MeinPostkorb-System) zugestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Marktgemeinde keinen Einfluss auf die Art der Zustellung hat und aus diesem Grund keine postalische Übermittlung der betreffenden Dokumente erfolgen kann.


Falls Sie eine Zustellung per Post wünschen, müssen Sie dies eigenständig in Ihrem ID-Austria-Konto ändern. Eine Änderung kann nicht durch die Marktgemeinde vorgenommen werden.

 


Sepa Mandat (003).pdf