Förderung Klimaticket

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 21. September 2022 einen Kostenzuschuss für das

Klimaticket beschlossen, für die Ausbezahlung ist die Einbringung dieses Formulars, welchem folgende Unterlagen beizulegen sind:

 

·   Kopie der Rechnung des KlimaTickets

·   Kopie des KlimaTickets mit Gültigkeitsdatum

 

Alle Erläuterung zur Förderung erhalten Sie auf der Formular Rückseite.

Formular

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Förderung_Klimaticket_neu.pdf
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Zuschüsse für junge Familien und Babys

Babygeschenk

Anlässlich der Geburt eines Kindes bekommen alle Familien mit Hauptwohnsitz in St. Michael ein Babypaket von der Marktgemeinde St. Michael.

So erhalten Sie das Babygeschenk:

Im LKH Leoben wird Ihnen ein Formular ausgehändigt, welches Sie bitte vollständig ausgefüllt an uns retournieren. Haben Sie nicht im LKH Leoben entbunden, senden wir Ihnen das Formular per Post zu. Das Babypaket wird Ihnen persönlich zugestellt.


Familienpass und Checkit-Card

Steirischer Familienpass

Familien ab einem Erwachsenen und einem Kind bis 18 Jahre können den steirischen Familienpass „Zwei und Mehr“ beantragen. Mit dem Familienpass können Sie viele Angebote mit Ihrer Familie vergünstigt in Anspruch nehmen.

Beantragung

Kosten und Gültigkeit

Der steirische Familienpass ist kostenlos.

 

Der Pass ist bis 31.12. gültig. Sofern Sie nach Ablauf Ihres Familienpasses noch anspruchsberechtigt sind, wird Ihnen automatisch ein neuer Pass ausgestellt.


Checkit-Card

Die Checkit-Card ist ein kostenloser Lichtbildausweis des Landes Steiermark für Jugendliche. Für Besitzerinnen und Besitzer dieser Karte gibt es viele vergünstigte Freizeitangebote. Es gibt die Checkit-Card als Schülerausweis, Lehrlingsausweis oder allgemeinen Ausweis (12 bis 20 Jährige).

Beantragung

Das jeweilige Onlineformular ausfüllen, ausdrucken und ein Passbild beilegen. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an:

       checkit

       Kameliterplatz 2

       8010 Graz

 

Nach ca. 4 Wochen wird Ihnen die Checkit-Card zugesendet.

Kosten und Gültigkeit

Der Lichtbildausweis ist kostenlos.

Die Gültigkeit der Checkit-Card ist auf der jeweiligen Karte vermerkt.


Zuschüsse für Kinder

Förderungen für Kindergarten

Abhängig vom Einkommen der Eltern fördert das Land Steiermark den Betreuungsbeitrag für Kindergärten mit einem Zuschuss. Dieser ist sozial gestaffelt.

 

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Mag. Juliana Eckerstorfer.

Mehr zum thema


Zuschüsse für Jugendliche

Kostenzuschuss für das Fahrsicherheitstraining

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 13. September 2017 einen Kostenzuschuss für das Mehrphasentraining (Fahrsicherheitstraining) im Zuge der Führerscheinausbildung beschlossen.

Formular

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Formular Zuschuss Fahrsicherheitstrainin
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Bildungsbonus

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 17. März 2021 folgenden Bildungsbonus beschlossen:

  1. Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i. O. der Mittelschulen bekommen einen Bonus in der Höhe von EUR 100,00, wenn sie im Abschlusszeugnis (4. Klasse) mit ausgezeichnetem Erfolg oder einen Bonus in der Höhe von EUR 70,00, wenn sie mit gutem Erfolg beurteilt wurden. Der Bonus muss im selben Jahr, in dem der Abschluss erfolgte, beantragt werden.
  2. Alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i. O., die mit ausgezeichnetem Erfolg maturieren bzw. alle Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i.O., die ihre Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg absolvieren, bekommen als Zeichen der Anerkennung eine Bonuszahlung in der Höhe von EUR 100,00 bzw. bei einem guten Erfolg einen Bonus in der Höhe von EUR 70,00. Der Bonus muss im selben Jahr, in dem der Abschluss erfolgte, beantragt werden.
  3. Jeder Student/jede Studentin mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i. O. bekommen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und nach Nachweis eines gültigen Studienerfolges über 8 ECTS-Punkte im abgelaufenen Semester einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von EUR 75,00 pro Semester. Dieser Zuschuss muss für das Wintersemester bis längstens 31. Mai und für das Sommersemester bis längstens 31. Dezember eines jeden Jahres beantragt werden.

Formular

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Antrag auf Gewährung eines Bildungsbonus
Formular Bildungsbonus.pdf
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