Grundsteuer

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe.

 

Man unterscheidet zwischen der

  • Grundsteuer A (= für land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und
  • Grundsteuer B (= für Grundvermögen).

Das Finanzamt bewertet jedes Grundstück mit einem Einheitswert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag, welchen die Gemeinde St. Michael für die Errechnung des Steuerbetrags heranzieht.

Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrags multipliziert mit der Höhe des Hebesatzes. Dieser

beträgt in St. Michael 500%.

Intervall

  • Abgaben unter € 75,00/Jahr: jährlich zu entrichten (15. Mai)
  • Abgaben über € 75,00/Jahr: vierteljährlich zu entrichten (18. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde mittels Grundsteuerbescheid vorgeschrieben.

Der Steuerbetrag ist selbstständig zu entrichten.

 

Steuerschuldnerin/Steuerschuldner der Grundsteuer ist die Eigentümerin/der Eigentümer des Grundbesitzes.

 

Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.