Den Tourismusinteressenten-Beitrag müssen in St. Michael alle Unternehmen leisten, die gemäß §2 Umsatzsteuer-Gesetz gewerblich oder beruflich in St. Michael tätig sind. Der Beitrag wird von der Marktgemeinde St. Michael eingehoben und kommt zweckgebunden dem Tourismusverband zu Gute. Es gilt eine Beitragspflicht.
Die Höhe des Tourismusinteressenten-Beitrages eines Unternehmens richtet sich nach Beitragsgruppen sowie nach Ortsklassen und Umsatzstufen.
Jährlich