Zuständig für die Kommunalsteuer ist die Amtskasse/Zimmer 1.
Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Das Unternehmen unterliegt der
Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.
Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe. Anhand der jährlichen Kommunalsteuer-Erklärung wird die Bemessungsgrundlage für die Steuerschuld ermittelt. Die Höhe der Kommunalsteuer beträgt drei Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Unternehmerin/der Unternehmer muss die Kommunalsteuer für jeden Monat selbst berechnen.
Das betroffene Unternehmen muss selbstständig einmal im Jahr eine Kommunalsteuer-Erklärung über die Berechnungsgrundlagen an die zuständige Gemeinde abgeben. Auf Basis dieser Erklärung muss die Kommunalsteuer monatlich bis zum 15. des Folgemonats abgeführt werden.
Monatliche Abgabe
Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.