Jeder Gast hat pro Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb (Gaststätte oder Hotel), auf einem Campingplatz oder in einer Schutzhütte eine Nächtigungsabgabe zu entrichten. Die Einnahmen daraus ergehen zu 40 Prozent an das Land Steiermark und zu 60 Prozent an tourismusfördernde Zwecke in der Region. (Tourismusverband)
Die Nächtigungsabgabe beträgt pro Nächtigung:
Vierteljährlich