Pflege

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die die Pflege- und Betreuungskosten von pflegebedürftigen Menschen teilweise decken soll. Es ist im Bundespflegegeldgesetz geregelt.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Personen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn

  • eine körperliche, geistige bzw. psychische Behinderung oder einer Sinnesbehinderung ständig Betreuung und Hilfe in einem Mindestausmaß von mehr als 65 Stunden monatlich erforderlich ist,
  • dieser Zustand mindestens 6 Monate andauert und
  • sich der gewöhnliche Aufenthaltsort in Österreich befindet

Zuständige Stellen

Der Antrag auf Pflegegeld muss beim zuständige Sozialversicherungsträger eingereicht werden. In den meisten Fällen ist das die Pensionsversicherungsanstalt PV bzw. für öffentliche Bedienstete die BVA.

Formulare

Mehr zum thema


Pension

Ausgleichszulage

Personen, die eine sehr geringe Pension beziehen, können beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger um die Ausgleichzulage ansuchen, damit Ihnen ein Mindesteinkommen gesichert ist.

 

Seit Anfang 2017 erhalten alleinstehenden Pensionistinnen und Pensionisten, die mindestens 30 Jahre lang einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit nachgegangen sind, eine erhöhte Ausgleichzulage. Diese Regelung gilt aber ausschließlich nur für Alleinstehenden. Jegliche Zusatzeinkünfte (z.B. Einnahmen aus Vermietung, etc.) werden in die Berechnung mit einbezogen. Es wird nur die Differenz zwischen der Summe der Einkünfte und den € 1000,00 bezahlt.

Zuständige Stellen

Für die Ausgleichszulage ist ihr Pensionsversicherungsträger zuständig.

Mehr zum Thema


Hinterbliebenenpension

Hinterbliebene Personen erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Pension des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners bzw. des verstorbenen Elternteils.

Zuständige Stellen

Für die Hinterbliebenenpension ist ihr Pensionsversicherungsträger zuständig.

Mehr zum Thema