Lärmschutz hat Vorrang
Daher die wichtigsten Bestimmungen aus unserer Lärmschutzverordnung.
Lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten sowie handwerkliche Arbeiten sind gestattet von:
Montag bis Freitag von 07:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag von 07:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen keine lärmverursachenden Arbeiten!