Rasenmähen/Ruhezeiten

Lärmschutz hat Vorrang

Daher die wichtigsten Bestimmungen aus unserer Lärmschutzverordnung.

Lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten sowie handwerkliche Arbeiten sind gestattet von:

 

Montag bis Freitag von 07:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 19:00 Uhr

Samstag von 07:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen keine lärmverursachenden Arbeiten!