Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher
zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.
PB253769.pdf IB253769.pdf
Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften (LMSVG, TWV, ÖLMB B1) und ist daher
zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.