Man unterscheidet:
Nur öffentliche Veranstaltungen müssen angemeldet, angezeigt bzw. bewilligt werden.
Veranstaltung:
Allgemein als Veranstaltung gelten alle Events, die weniger als 20.000 Besucherinnen/Besucher erwarten und die der Unterhaltung, Belustigung oder Ertüchtigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dienen.
Veranstaltungen mit über 20.000 Besucherinnen/Besucher werden als „Großveranstaltungen“ bezeichnet.
Kleinveranstaltung:
Von einer Kleinveranstaltung spricht man, wenn die Veranstaltung nicht länger als drei Tage dauert, nicht mehr als 300 Besucherinnen/Besucher zählt und die Veranstaltungszeit zwischen 8:00 und 22:00 Uhr stattfindet.
Marktgemeinde St. Michael
Grundsätzlich ist die Marktgemeinde St. Michael für die Anmeldungen von Veranstaltungen bis 1.000 Besucherinnen/Besucher zuständig.
Bezirkshauptmannschaft Leoben
Peter Tunner-Straße 6
8700 Leoben
Tel. Nr.: 03842 455 71 0
E-Mail: bhln@stmk.gv.at
Homepage: www.bh-leoben.steiermark.at
Zuständig für gemeindeübergreifende Veranstaltungen, Veranstaltungen ab 1.000 Besucherinnen/Besucher und Veranstaltungsbetriebe.
Polizeiinspektion St. Michael
Raiffeisenstraße 46
8770 St. Michael
Tel. Nr.: 059 133 - 6320-100
E-Mail: PI-ST-St-Michael-in-Obersteiermark@polizei.gv.at
Zuständig für: Überwachung von Veranstaltungen
Verwaltungsabgabe: € 20,00
Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.