Zuständig für das Meldeamt ist Herr Ing. Martin Mayer.
Ein Wohnsitz muss innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft beim zuständigen Meldeamt gemeldet werden.
Wenn Sie einen Wohnsitz in St. Michael anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das Meldeamt der Marktgemeinde
St. Michael.
Eine Abmeldung muss innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tagen nach dem Auszug erfolgen. Beim Anmelden eines neuen Hauptwohnsitzes erfolgt die Abmeldung des alten Wohnsitzes automatisch.
Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb eines Monats erbracht werden.
Für die An-, Ab- oder Ummeldung fallen keine Kosten bzw. Gebühren an.
Sie können eine Meldebestätigung nur für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige)
beantragen.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online anzufordern.
Dafür benötigen Sie:
Für den Antrag:
Für die Ausstellung einer Meldebestätigung:
Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.