Wohnsitz und Meldezettel

Zuständig für das Meldeamt ist Herr Ing. Martin Mayer.

Anmeldung

Fristen

Ein Wohnsitz muss innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft beim zuständigen Meldeamt gemeldet werden.

Welches Meldeamt ist zuständig?

Wenn Sie einen Wohnsitz in St. Michael anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das Meldeamt der Marktgemeinde   

St. Michael.

Die Meldung des Wohnsitzes kann wie folgt erbracht werden:

  • persönlich durch die meldepflichtige Person
  • postalischen mit den Originaldokumenten
  • durch Dritte mit einem eigenen Lichtbildausweis sowie den Originaldokumenten meldepflichtigen Person

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
  • Geburtsurkunde
  • bei ausländischer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger: Reisepass

Abmelden

Fristen

Eine Abmeldung muss innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tagen nach dem Auszug erfolgen. Beim Anmelden eines neuen Hauptwohnsitzes erfolgt die Abmeldung des alten Wohnsitzes automatisch.

Die Abmeldung des Wohnsitzes kann wie folgt erbracht werden:

  • persönlich durch die meldepflichtige Person
  • postalischen mit den Originaldokumenten
  • durch Dritte mit einem eigenen Lichtbildausweis sowie den Originaldokumenten meldepflichtigen Person
  • online mit der Bürgerkarte (z.B. Handysignatur)

Folgende unterlagen sind mitzubringen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular

Ummeldung

Fristen

Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb eines Monats erbracht werden.

Die Ummeldung des Wohnsitzes kann wie folgt erbracht werden:

  • persönlich durch die meldepflichtige Person
  • postalischen mit den Originaldokumenten
  • durch Dritte mit einem eigenen Lichtbildausweis sowie den Originaldokumenten meldepflichtigen Person

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
  • Geburtsurkunde
  • bei ausländischer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger: Reisepass

Kosten

Für die An-, Ab- oder Ummeldung fallen keine Kosten bzw. Gebühren an.

 


Formular

Download
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Meldebestätigung

Wer kann eine Meldebestätigung beantragen?

Sie können eine Meldebestätigung nur für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige)

beantragen.

Eine Meldebestätigung kann wie folgt beantragt werden:

  • persönlich im Meldeamt
  • schriftlich (z.B. per Mail oder per Post)

 

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online anzufordern.

 

Dafür benötigen Sie:

  • eine Bürgerkarte (z.B. Handysignatur)
  • eine Online-Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online-Banking)

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis

Kosten

 

Für den Antrag:

  • mündlich: gebührenfrei
  • schriftliche: € 14,30
  • elektronischer Antrag: gebührenfrei

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung:

  • Bestätigung aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
  • Bestätigung aus dem zentralen Melderegister (ZMR): € 3,00

Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.