Kundmachung

ESG Nr5 Obere Mur Information Kartierung 2026

Im Europaschutzgebiet Nr.5 Obere Mur finden im Jahr 2026 im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Kartierungen von Lebensräumen und Amphibien statt.

Mit den fachspezifischen Erhebungen wurde die Firma Kanzlei KOFLER Umweltmanagement beauftragt. Die Erhebungen beginnen in den nächsten Tagen und werden bis ca. Anfang Oktober dauern.

ESG_Nr5_Obere Mur_Information_Kartierung_2026.pdf Dateigröße: 2,1 MB

Verlautbarung: Volksbegehren 15.06.2026 - 22.06.2026

Verlautbarung.pdf Dateigröße: 107 KB

Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr

Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen:

  1. 50 m zu Gebäuden;
  2. 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;
  3. 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;
  4. 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.

 

Weitere Informationen zum Brauchtumsfeuer 2026 finden Sie hier.

BVB_ST_LN_20230321_24.pdf Dateigröße: 137 KB

Kundmachung gem. § 13 Abs. 1, 2 und 5 AVG und § 86b BAO

Kundmachung.pdf Dateigröße: 510 KB