Fundamt

Zuständig für das Fundamt ist Herr Ing. Martin Mayer.

1. Ich habe etwas gefunden

Wenn Sie in St. Michael Gegenstände beziehungsweise Bargeld finden, welche den Wert von € 10,00 überschreiten, müssen Sie diese im Gemeindeamt/Zimmer 7 abgeben.

 

Finden Sie Gegenstände die in Verbindung mit Kraftfahrzeugen (z.B. Führerschein, Zulassungsschein oder Kennzeichen) stehen, sind diese bei der Polizei zu melden beziehungsweise abzugeben.

 

Bei Fund von Schusswaffen und Kriegsmaterial ist umgehend die Polizei zu verständigen. Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei zu verständigen.

2. Ich habe etwas verloren

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie den Verlust beim Fundamt melden und den Gegenstand sofern dieser abgegeben wurde, wieder erhalten.

Eigentumsnachweis:

Wenn Ihre Gegenstände gefunden wurden, müssen Sie jedoch Ihren Besitz beweisen können. Dies können Sie z.B. mit der Rechnung oder Lichtbildausweis.

3. Verlustanzeige machen

Bei Verlust von Führerschein, Kennzeichen, Schieß- und Sprengmittel müssen Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei machen.

 

Im Falle des Verlusts der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust bei der Zulassungsstelle aus.

 

Wenn Sie diverse Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis) verloren haben ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies im Fundamt erledigen.

Kosten:

Die Verlustanzeige kostet € 2,10

Zusätzliche Zeugnisgebühr: € 14,30 (entfällt, wenn die Verlustanzeige zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dient)

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.